Uhrwerktechnische Voraussetzung für die Erfüllung der Chronometernorm.
Als Chronometer werden Uhren bzw. Werke bezeichnet, deren besonders präzises Gangverhalten durch ein amtliches Zeugnis bestätigt wird. Chronometerwerke müssen mit einer Seriennummer versehen sein, damit eine eindeutige Zuordnung von Zeugnis und Werk möglich ist. Die Chronometerprüfungen werden zurzeit fast ausschließlich von der C.O.S.C. (Contrôle Officiel Suisse des Chronomètres, ein unabhängiger und gemeinnütziger Verein in der Schweiz) durchgeführt und dokumentiert. In jüngster Zeit bietet auch das Landesamt für Meß- und Eichwesen Thüringen in Glashütte als Akkreditierstelle des Deutschen Kalibrierdienstes in Deutschland Chronometerprüfungen an.
Die Chronometerqualität eines mechanischen Uhrwerks wird zum Teil durch besondere Verarbeitungsqualitäten bestimmter Uhrwerkkomponenten, zum Teil durch aufwendige Regulation der Uhr hergestellt. Für Sinn-Uhren verwenden wir die jeweils höchste Ausführungssqualität der Schweizer Werkehersteller. Solche Werke können prinzipiell als Chronometer einreguliert werden. Auf Wunsch werden unsere Uhren feinreguliert, d.h. in Chronometerqualität aber ohne Zeugnis ausgeliefert.
Die Anforderungen an ein mechanisches Chronometerwerk beziehen sich auf mehrere Aspekte seines Gangverhaltens: auf die Lageabhängigkeit des Gangs, auf die Stabilität des Gangs in jeder einzelnen Lage und auf die Temperaturabhängigkeit des Gangs. Für mechanische Werke liegt hierfür eine internationale Norm (ISO 3159) vor, die mit nationalen Normensystemen deckungsgleich ist (DIN 8319, Teil 1 und NIHS 95-11).
Da der Gang einer mechanischen Uhr im Allgemeinen von der räumlichen Orientierung im Schwerefeld der Erde abhängt, unterscheidet man zunächst fünf Prüflagen, in denen der Gang jeweils beobachtet wird (wie zum Beispiel „Zifferblatt oben“ und „Zifferblatt unten“). Der Mittelwert aus den Gangwerten, die in den fünf Prüflagen gemessen werden, darf bei Zimmertemperatur (23°C) in einem Bereich zwischen –4 und +6 Sekunden pro Tag (24 Stunden) liegen.
Diese Norm ist für sich genommen noch wenig anspruchsvoll und vermutlich mit jedem modernen Großserienkaliber erfüllbar. Ein Chronometerwerk muss jedoch darüber hinaus diesen Mittelwert erreichen, ohne zwischen den einzelnen Lagen größere Gangunterschiede aufzuweisen. Der größte Gangunterschied zwischen hängender und liegender Lage (genauer: zwischen „Krone links“ und „Zifferblatt oben“) darf nicht mehr als –6 bis +8 Sekunden pro Tag betragen. Für die übrigen Lagen gilt: Jeder einzelne Lagenwert darf sich vom Mittelwert aus allen fünf Lagen nicht mehr als 10 Sekunden pro Tag unterscheiden.
Weitere Forderungen werden an die Stabilität des Gangs in jeder einzelnen Prüflage gestellt. In ein und derselben Lage darf die Uhr (bei konstanter Temperatur von 23 °C) nicht mehr als 5 Sekunden pro Tag abweichen. Der Mittelwert der Abweichungen, die in den einzelnen Prüflagen beobachtet werden können, muss darüber hinaus kleiner sein als 2 Sekunden pro Tag.
Wichtige Forderungen richten sich auch auf die Temperaturabhängigkeit des Gangs. Man testet den Gang der Uhr in einem Bereich von 8 °C bis 38 °C. Die Abweichung pro Grad Celsius und Tag darf nicht mehr als +/– 0,6 Sekunden betragen. Schließlich wird überprüft, wie die Uhr nach der Temperaturänderung ihren Gang bei 23 °C wieder aufnimmt. In einer ausgewählten Prüflage darf sich dieser Gang vom vor der Temperaturfahrt gemessenen mittleren Gang in dieser Lage nicht mehr als +/– 5 Sekunden pro Tag unterscheiden.
Bei Chronographenwerken wird zusätzlich der Gangunterschied bei mitlaufender und ausgeschalteter Stoppfunktion überprüft.
Alle Gangmessungen werden ohne Zeitwaage durchgeführt, d. h. es wird nach jeweils 24 Stunden auf einem Prüfzifferblatt die Uhrzeit direkt abgelesen. Die gesamte Chronometerprüfung nimmt 15 Tage in Anspruch.
Für Quarz-Chronometer liegt eine internationale Norm (ISO) bisher nicht vor. Die Anforderungen des Schweizer und des deutschen Normensystems (siehe etwa DIN-Norm 8319, Teil 2 von 1978) sind mittlerweile durch die technischen Möglichkeiten der Serienproduktion überholt. Die Schweizer Prüfstelle C.O.S.C. hat aus diesem Grund im Jahre 2001 für die eigene Prüfpraxis neue Kriterien formuliert, die verschärfte Anforderungen an ein Quarz-Chronometerwerk stellen. Im Jahr 2013 wurden diese Prüfvorschriften nochmals überarbeitet. Die Prüfkriterien sind so ausgelegt, dass Quarzwerke ohne eine spezielle Temperaturkompensation die Prüfung nicht bestehen können.
Bei Sinn verwenden wir in unseren Modellen UX und 434 thermokompensierte ETA-Werke mit einer Quarzfrequenz von etwas über 32 kHz. Quarzwerke, die eine noch höhere Ganggenauigkeit besitzen, sind zwar in Form von Mega-Hertz-Schwingern technisch möglich, wurden aber wegen des hohen Stromverbrauchs und der hohen Herstellungskosten nur vorübergehend und in geringen Stückzahlen hergestellt.
Die von uns verwendeten ETA-Quarzwerke sind auf Grund ihrer Temperaturkompensation etwa zwanzigmal genauer als ein auf Raumtemperatur reguliertes, konventionelles Quarzwerk und stellen die zurzeit genauesten autonom laufenden Armbanduhrwerke dar.