Ist eine Uhr von Sinn als wasserdicht gekennzeichnet, so erfüllt sie im Originalzustand die Anforderungen nach DIN 8310.
Für wasserdichte Sinn-Uhren wird dabei eine Druckfestigkeit von mindestens 10 bar Überdruck garantiert. Dies entspricht dem Druck in einer Wassertiefe von 100 m. Ausgenommen hiervon sind einzelne Modelle unserer klassischen Meisterwerke. Bei jeder unserer Uhr wird die Wasserdichtigkeit einzeln geprüft. Eine Angabe der maximalen Wassertiefe, die allgemein auf Uhren zu finden ist, bezieht sich stets auf die maximale statische Druckbelastung, der das Uhrengehäuse garantiert standhält. Bei Schwimmbewegungen oder unter einem Wasserstrahl (Händewaschen oder Duschen) treten gerichtete Strömungen und deren sog. dynamische Druckspitzen hinzu, die folglich eine Uhr an den jeweils betroffenen Stellen stärker belasten als es der Eintauchtiefe entspricht.
Um eine Uhr unbedenklich beim Schwimmen einzusetzen, empfehlen wir daher eine Druckfestigkeit von mindestens 100 m. Für den intensiven und häufigen Einsatz im Wasser sind Taucheruhren zu empfehlen. Die Druckfestigkeit einer Taucheruhr wird in bar oder in Metern Tauchtiefe angegeben. Beim Tauchen steigt der Druck pro 10 m Tauchtiefe um 1 bar.
Im alltäglichen Gebrauch ist zu beachten, dass Dichtungen durch zahlreiche Einflüsse beim Tragen einer Armbanduhr mit der Zeit verschleißen bzw. altern und kleine Schmutzpartikel einlagern können. Diese Partikel übernehmen unter Umständen selbst einen Teil der Dichtungsfunktion, wenn die eigentlichen Dichtungselemente bereits größeren Verschleiß zeigen. Tenside von Seifenlaugen oder ähnlichen Reinigungsmitteln können dann solche Partikel ummanteln und leicht herausspülen.
Aus diesen Gründen sollte die Dichtigkeit einer Armbanduhr regelmäßig (einmal pro Jahr) kontrolliert werden.
Im Falle einer Smartwatch werden Aussagen über die Wasserdichtigkeit in der Regel auf die sog. IP-Schutzarten bezogen. Die Unterscheidung solcher Schutzarten dient in der Elektrotechnik u. a. dazu, Gehäuse für „elektrische Betriebsmittel“ hinsichtlich der Schutzwirkung gegenüber Wasser und Staub zu beschreiben und prüfbar zu machen. Das zugehörige Regelwerk ist die DIN EN 60529.
Da dieser Zugang eine Uhr als ein elektrisches Betriebsmittel auffasst, sind die Anforderungen und Prüfmethoden nicht auf Armbanduhrengehäuse spezifiziert, sondern müssen für jedes Schutzgehäuse anwendbar sein. Den damit verbundenen Nachteil kann man sich an einem Beispiel klar machen.
Die gegenwärtig am häufigsten vertretene Schutzart bei elektronischen Uhren ist die IP 67 (gemäß DIN EN 60529). Die Kennziffer 6 der ersten Stelle weist dabei auf Staubdichtheit hin. Die Kennziffer 7 an zweiter Stelle sieht eine Wasserdichtheitsprüfung vor, welche auf den ersten Blick genau der „vorgesehenen Beanspruchung“ gemäß DIN 8310 (Wasserdichtigkeit) für Armbanduhren entspricht: für 30 min soll das Gerät vollständig in einer Wassertiefe von 1 m gelagert werden. Während aber die DIN 8310 zur Sicherstellung der Eignung für diese Beanspruchung mehrere Teilprüfungen vorsieht, beschränkt sich die IP-Schutzart-Prüfung auf die 30-minütige Lagerung des Gerätes in einer Wassertiefe von 1 m. Hintergrund dieser Differenz ist, dass die DIN 8310 die Eignung für das wiederholte, kurze Eintauchen in geringe Wassertiefen prüfen möchte, während die Schutzart IP 67 mit der gleichen Situation einen einmalig durchgeführten Prüfablauf beschreibt.
Die DIN 8310 sieht zu diesem Zweck schärfere Teilprüfungen vor als es der in ihr genannten „vorgesehenen Beanspruchung“ entspricht. So ist die Uhr für 5 min einem Wasserdruck von 3 bar auszusetzen, was einer Wassertiefe von ca. 30 m entspricht. Die Uhr muss also nach DIN 8310 einer 30-fach erhöhten Druckbelastung ausgesetzt werden, gegenüber der Schutzart-Prüfung IP 67. Die Uhr wird gemäß DIN 8310 außerdem für 60 min in einer Wassertiefe von 10 cm gelagert. Nachdem also die Stabilität der Uhr unter 30 m Wassersäule garantiert ist, erfolgt nun eine fast drucklose Prüfung in 10 cm Tiefe. Dabei entfällt das bei höherem Druck stattfindende Anpressen der Dichtungen an die Dichtflächen des Gehäuses, und die Dichtungen müssen nun allein aufgrund ihrer konstruktionsbedingten Verpressung den kapillaren Spaltwirkungen widerstehen.
Darüber hinaus wird die Suche nach eventuell eingedrungenem Wasser im Falle der DIN 8310 mithilfe einer Kondenswasserprüfung vollzogen (hierzu wird eingedrungenes Wasser durch Hitzeeinwirkung verdampft und seine Kondensation am gekühlten Deckglas provoziert). Auf diesem Weg können auch sehr kleine Wassermengen bemerkt werden, da sie sich als feiner Beschlag am Deckglas abscheiden. In der DIN EN 60529 wird hingegen das diesbezügliche Prüfkriterium (die zulässige eingedrungene Wassermenge) ausdrücklich offen gelassen und in die Verantwortung eines für das spezielle Produkt zuständigen Technischen Komitees gestellt. Sofern für eine mit Schutzart IP 67 geprüfte Uhr keine Zusatzangaben für diese Prüfkriterien vorliegen, ist die Kennzeichnung mit IP 67 somit noch nicht aussagekräftig.
Insgesamt ist also festzustellen, dass die uhrenspezifische DIN-Norm wesentlich höhere Anforderungen mit dem Wort „wasserdicht“ verbindet als durch Einhaltung der Schutzart IP 67 garantiert ist.